Gerüstverankerung
Die Standsicherheit eines Arbeitsgerüstes beruht auf dem Zusammenspiel aus Gründung, Gerüstkonstruktion und Verankerung. Während die Vertikallasten über die Gerüststützen in den Untergrund abgeleitet werden, übernehmen die Verankerungen die Aufgabe, horizontale Kräfte sicher in das Bauwerk einzuleiten.
Diese Kräfte entstehen insbesondere durch Windbeanspruchungen, aber auch durch die Nutzung des Gerüstes selbst. Bewegungen von Personen, Materialtransporte oder temporäre Belastungen können zusätzliche Horizontalkräfte erzeugen. Ohne eine fachgerecht geplante Verankerung wäre die erforderliche Standsicherheit eines Fassadengerüstes in vielen Fällen nicht gewährleistet.
Die Anordnung der Gerüstanker erfolgt auf Grundlage der statischen Bemessung, der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des jeweiligen Gerüstsystems sowie der projektspezifischen Randbedingungen. Anzahl, Abstand und Art der Verankerung können sich je nach Gebäudehöhe, Fassadengeometrie, Windzone oder Gerüstaufbau deutlich unterscheiden.
Während der Bauausführung kommt es häufig vor, dass einzelne Verankerungen kurzfristig gelöst werden müssen, beispielsweise für Fassadenarbeiten oder den Fenstereinbau. Solche Änderungen dürfen ausschließlich nach Abstimmung mit dem Gerüstbauer erfolgen. Werden Verankerungen eigenmächtig entfernt oder versetzt, kann dies die Standsicherheit des gesamten Gerüstes beeinträchtigen.
Gemäß der DIN 4426 sind bei Fassaden mit einer Höhe von über 8 mtr. ohne Fassadenbefahranlage Dauergerüstanker mit definierten Lastaufnahmen zu montieren. Ein Gesetz ist diese DIN nicht, aber „anerkannte Regel der Technik“ sodass bei entsprechenden Schäden daraus die am Bauwerk beteiligten Planer und Unternehmen der Fassade in die Haftung genommen werden können, wenn gegenüber dem Bauherren keine Freigabe auf einen Verzicht formuliert und dokumentiert worden ist.
Zur problemfreien Einordnung der Lastaufnahme ist immer zu empfehlen, auf „bauaufsichtlich zugelassene Produkte“ wie z.B. dem ISOrocket Dauergerüstanker zurückzugreifen.
| Aufgabe der Verankerung | Bedeutung |
|---|---|
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Aufnahme horizontaler Kräfte |
Erhöhung der Standsicherheit |
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Ableitung von Windlasten |
Schutz vor Verformungen |
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Stabilisierung der Gesamtkonstruktion |
Sicherer Betrieb des Gerüstes |
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Sicherstellung der statischen Bemessung |
Einhaltung der Normen |
Eine fachgerecht ausgeführte Verankerung ist daher kein optionales Bauteil, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Gerüstkonstruktion. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass Arbeiten in der Höhe sicher durchgeführt werden können und die Anforderungen der geltenden technischen Regelwerke erfüllt werden.
Relevante Regelwerke
- DIN EN 12810
- DIN EN 12811-1
- DIN EN 4426
- TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-011
Kurz zusammengefasst
- Gerüstverankerungen sichern die Konstruktion gegen horizontale Belastungen.
- Anzahl und Lage der Verankerungen werden statisch geplant.
- Veränderungen dürfen ausschließlich durch den Gerüstbauer erfolgen.
- Verankerungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Standsicherheit.
- Bei Gebäuden über 8 mtr. Traufhöhe ohne Fassadenbefahranlage sind Daueranker vorzusehen.
- Die Verankerung muss immer an der „tragenden Wand“ (Innenschale erfolgen) und darf nicht an der äußeren Verkleidung (z.B. Verblenderschicht) erfolgen.











