Lastklassifizierung
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Sicherheit
1. Wann brauche ich ein Schutzgerüst?
Schutzgerüste dienen nicht in erster Linie als Arbeitsplatz, sondern dem Schutz von Menschen vor abstürzenden Personen, Werkzeugen oder Baumaterialien. Sie ergänzen Arbeitsgerüste überall dort, wo aufgrund der Bauausführung besondere Gefährdungen entstehen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Ob ein Schutzgerüst notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Maßgeblich sind unter anderem die Gebäudehöhe, die Art der Arbeiten, die Lage öffentlicher Verkehrsflächen sowie die Gefährdung Dritter.
Je nach Einsatzbereich kommen unterschiedliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem Fanggerüste, Dachfanggerüste, Schutzdächer, Seitenschutzsysteme oder Gerüstbekleidungen mit Schutznetzen und Planen. Welche Ausführung erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Randbedingungen des Bauvorhabens.
| Schutzmaßnahme | Typischer Einsatzbereich |
|---|---|
|
Fanggerüst |
Absturzsicherung an Fassaden |
|
Dachfanggerüst |
Arbeiten an geneigten Dächern |
|
Schutzdach |
Schutz von Verkehrswegen und Eingängen |
|
Schutznetz |
Rückhaltung kleinerer Gegenstände |
|
Seitenschutz |
Absturzsicherung an Arbeitsplätzen |
Besondere Bedeutung haben Schutzgerüste an öffentlichen Gebäuden, innerstädtischen Baustellen sowie überall dort, wo sich Personen unterhalb der Arbeitsbereiche aufhalten. Sie tragen wesentlich dazu bei, Unfallrisiken zu minimieren und einen sicheren Baustellenbetrieb zu gewährleisten.
Die Planung eines Schutzgerüstes erfolgt stets objektbezogen und berücksichtigt sowohl die vorgesehenen Arbeiten als auch die örtlichen Gegebenheiten. Ziel ist es, den erforderlichen Schutz mit einer wirtschaftlichen und praxisgerechten Gerüstlösung zu verbinden.
Relevante Regelwerke
- DIN EN 12811-1
- TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-011
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Kurz zusammengefasst
- Schutzgerüste dienen dem Schutz von Personen und nicht ausschließlich als Arbeitsplattform.
- Art und Umfang der Schutzmaßnahmen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung.
- Öffentliche Verkehrsbereiche erfordern häufig zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.
- Die Ausführung erfolgt projektbezogen entsprechend den geltenden Regelwerken.
2. Wer darf ein Gerüst betreten?
Ein Arbeitsgerüst darf erst genutzt werden, wenn es ordnungsgemäß aufgebaut, geprüft und zur Benutzung freigegeben wurde. Die Freigabe bestätigt, dass das Gerüst entsprechend der Planung errichtet wurde und die vorgesehenen Arbeiten sicher ausgeführt werden können.
Vor der ersten Nutzung erfolgt eine Prüfung durch eine hierzu befähigte Person. Dabei werden unter anderem Standsicherheit, Beläge, Verankerungen, Seitenschutz, Zugänge sowie die Übereinstimmung mit der Planung kontrolliert. Erst nach erfolgreicher Prüfung darf das Gerüst in Betrieb genommen werden.
Die Freigabe wird in der Regel durch eine Gerüstkennzeichnung am Zugang dokumentiert. Sie enthält Informationen zur zulässigen Nutzung, zur Lastklasse sowie gegebenenfalls zu bestehenden Einschränkungen. Beschäftigte dürfen ein Gerüst ausschließlich im Rahmen dieser Freigabe nutzen.
TABELLE
Während der Nutzung dürfen Gerüstbauteile nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden. Auch eine Überschreitung der zulässigen Lasten oder eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereiches ist unzulässig. Werden Veränderungen am Gerüst erforderlich, sind diese ausschließlich durch den Gerüstbauer oder in Abstimmung mit ihm vorzunehmen.
Für Arbeitgeber besteht darüber hinaus die Verpflichtung, ihre Beschäftigten vor der Benutzung des Gerüstes entsprechend zu unterweisen. Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und einen sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Relevante Regelwerke
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-011
- DIN EN 12811-1
Kurz zusammengefasst
- Ein Gerüst darf erst nach Prüfung und Freigabe genutzt werden.
- Die Kennzeichnung informiert über die zulässige Nutzung.
- Veränderungen am Gerüst sind ausschließlich nach Abstimmung mit dem Gerüstbauer zulässig.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gerüsten zu unterweisen.
3. Wann muss ein Gerüst geprüft werden?
Arbeitsgerüste gehören zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen auf einer Baustelle. Ihre ordnungsgemäße Prüfung ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen sicheren Betrieb. Ziel jeder Gerüstprüfung ist es, die Standsicherheit sowie die sichere Benutzbarkeit der Gerüstkonstruktion während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen.
Eine Prüfung ist zunächst nach der Fertigstellung des Gerüstes und vor der ersten Benutzung erforderlich. Sie wird von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt und umfasst unter anderem die Kontrolle der Gerüstkonstruktion, der Verankerungen, Beläge, Seitenschutzsysteme, Zugänge sowie der Übereinstimmung mit der Planung und der Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des jeweiligen Gerüstsystems.
Weitere Prüfungen können erforderlich werden, wenn außergewöhnliche Ereignisse eingetreten sind oder Änderungen an der Konstruktion vorgenommen wurden. Hierzu zählen beispielsweise Sturmereignisse, Anprallschäden, längere Stillstandszeiten oder Umbauten während der Bauphase.
TABELLE
Die Verantwortung für die Prüfung liegt grundsätzlich beim Gerüstersteller im Rahmen der Übergabe. Nach der Übernahme des Gerüstes trägt der Nutzer beziehungsweise der Arbeitgeber Verantwortung dafür, dass das Gerüst vor der Benutzung augenscheinlich kontrolliert und ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet wird.
Eine regelmäßige Sichtkontrolle während der Bauausführung trägt dazu bei, Beschädigungen oder Veränderungen frühzeitig zu erkennen und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Relevante Regelwerke
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-011
- DIN EN 12811-1
Kurz zusammengefasst
- Jedes Gerüst ist vor der ersten Nutzung zu prüfen.
- Weitere Prüfungen können nach Umbauten oder außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich sein.
- Die Prüfung umfasst Konstruktion, Verankerungen, Beläge und Absturzsicherungen.
- Sichtkontrollen während der Nutzung erhöhen die Arbeitssicherheit.
4. Warum darf ein Gerüst nicht verändert werden?
Ein Arbeitsgerüst wird auf Grundlage einer definierten Planung errichtet und statisch bemessen. Sämtliche Bauteile – von der Verankerung über die Beläge bis zum Seitenschutz – erfüllen innerhalb der Gesamtkonstruktion eine bestimmte Funktion. Bereits scheinbar geringfügige Veränderungen können die Standsicherheit oder die sichere Benutzbarkeit des Gerüstes beeinträchtigen.
In der Praxis werden Veränderungen häufig vorgenommen, um Arbeitsabläufe zu erleichtern, beispielsweise durch das Entfernen eines Geländers, das Umsetzen einer Verankerung oder das Ausbauen einzelner Beläge. Solche Eingriffe dürfen jedoch ausschließlich durch den Gerüstersteller oder nach dessen ausdrücklicher Freigabe erfolgen.
Auch das Anbringen zusätzlicher Lasten oder Konstruktionen, beispielsweise Materialaufzüge, Hebezeuge, Werbebanner oder Planen, kann die statische Beanspruchung eines Gerüstes erheblich verändern. Diese Maßnahmen müssen daher bereits bei der Planung berücksichtigt oder nachträglich statisch bewertet werden.
TABELLE
Veränderungen am Gerüst können nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten gefährden, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus diesem Grund dürfen Gerüste ausschließlich entsprechend ihrer Freigabe genutzt werden.
Eine frühzeitige Abstimmung zwischen den ausführenden Gewerken und dem Gerüstbauer ermöglicht in vielen Fällen technische Lösungen, ohne die Sicherheit der Konstruktion zu beeinträchtigen.
Relevante Regelwerke
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 2121 Teil 1
- DIN EN 12811-1
- DGUV Information 201-011
Kurz zusammengefasst
- Jedes Gerüst ist statisch geplant und bemessen.
- Veränderungen dürfen ausschließlich durch den Gerüstersteller erfolgen.
- Auch zusätzliche Lasten können die Standsicherheit beeinflussen.
- Abstimmungen mit dem Gerüstbauer schaffen sichere Lösungen.
5. Wie breit muss ein Gerüst sein?
Die erforderliche Breite eines Arbeitsgerüstes richtet sich nicht nach der Größe des Gebäudes, sondern nach den Anforderungen der auszuführenden Arbeiten. Sie beeinflusst sowohl den verfügbaren Arbeitsraum als auch den Materialtransport und trägt wesentlich zu einem sicheren und wirtschaftlichen Bauablauf bei.
Die DIN EN 12811-1 unterscheidet verschiedene Breitenklassen. Diese definieren die nutzbare Belagbreite und bilden zusammen mit der Lastklasse die Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Gerüstes.
Je umfangreicher Material auf der Gerüstlage bereitgestellt oder je mehr Personen gleichzeitig arbeiten, desto größer sollte die nutzbare Arbeitsbreite gewählt werden. Gleichzeitig sind wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, da überdimensionierte Gerüste unnötige Kosten verursachen können.
TABELLE
Die Auswahl der Breitenklasse erfolgt stets im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. Neben der Arbeitsbreite sind auch Lastklasse, Feldlängen, Zugänge sowie logistische Anforderungen Bestandteil der Gerüstplanung.
Ein sorgfältig dimensioniertes Gerüst verbessert nicht nur den Arbeitskomfort, sondern trägt wesentlich zur Arbeitssicherheit und zur Effizienz der Bauausführung bei.
Relevante Regelwerke
- DIN EN 12811-1
- DIN EN 12810
Kurz zusammengefasst
- Die Gerüstbreite richtet sich nach den auszuführenden Arbeiten.
- Breitenklasse und Lastklasse sind gemeinsam zu betrachten.
- Eine passende Arbeitsbreite verbessert Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.
- Die Auswahl erfolgt im Rahmen der Gerüstplanung.











